Fünf freie Halbtage
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, während fünf Halbtagen pro Jahr ohne Begründung der Schule fernzubleiben. Die Klassenlehrperson muss mindestens einen Tag zuvor mittels eines vorgedruckten Formulars benachrichtigt werden.
Ferienverlängerungen
In Ausnahmefällen können zusätzliche Ferientage auf ein schriftliches Gesuch hin von der Schulleitung bewilligt werden.
Bitte frühzeitig mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen!
Oberstufenzentrum Köniz
Schwarzenburgstrasse 321
3098 Köniz
Telefon: 031 979 31 01
Email: matthias.huegli@koeniz.ch