Absenzen

Die Eltern und deren Vertreter sind verpflichtet, die Kinder regelmässig zur Schule zu schicken. Über Absenzen orientieren die Eltern die Lehrpersonen frühzeitig per Klapp. Unentschuldigte Absenzen sind strafbar.

Bitte geben Sie geplante oder ungeplante Absenzen in Klapp immer unter „Absenzen“ an. Anleitung siehe hier.